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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verlag Dierichs GmbH & Co KG für Verkäufe von Eintrittskarten

1.Der HNA Kartenservice und die angeschlossenen Zeitungspartner verkaufen Eintrittskarten ausschließlich im Namen und auf Rechnung des auf der Eintrittskarte genannten Veranstalters. Mit Erwerb der Eintrittskarte kommt in Bezug auf die Veranstaltung ein Vertrag nur zwischen Karteninhaber/Käufer und Veranstalter zustande. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Dem HNA Kartenservice ist nicht bekannt, ob das Mitbringen von Getränken, Foto - und Filmkameras und anderen Gegenständen in die jeweilige Veranstaltungsstätte gestattet ist. In der Regel wird dies von den jeweiligen Veranstaltern untersagt. Sofern nichts auf den Eintrittskarten vermerkt ist, ist Näheres bei der Veranstaltungsstätte vom Kunden selbst zu erfragen.

2. Für die Vermittlung wird vom Veranstalter eine Vorverkaufsgebühr für den HNA Kartenservice in Höhe von 10-15% des Kartenpreises, mindestens jedoch 2,- Euro festgelegt, die von Fall zu Fall entweder im aufgedruckten Kartenpreis enthalten ist, oder aber zusätzlich zum Kartenpreis erhoben wird. Näheres ist auf der Karte vermerkt. Bei Computertickets kommen noch die EDV-Systemgebühren lt. Ausdruck hinzu. Die Versandkostenpauschale beträgt 3,80 Euro/Sendung.

3.Rücknahme und Umtausch von gekauften Karten ist generell ausgeschlossen, außer bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung.

4.Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Kunde seine Karten bis 6 Wochen nach Veranstaltungstermin bei der Kartenvorverkaufsstelle zurückgeben, bei der die Karte gekauft wurde. Der HNA Kartenservice erstattet dem Kunden den Nennwert der Eintrittskarte. Der HNA Kartenservice weist darauf hin, daß die Vorverkaufsgebühr und Versandkosten nicht zurückerstattet werden, da die Leistung, die Vermittlung der Eintrittskarte im Vorverkauf, vom HNA Kartenservice vollständig erbracht worden ist. Gleiches gilt bei zeitlicher oder räumlicher Verlegung der Veranstaltung. In diesem Fall müssen die Karten spätestens vier Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin zurückgegeben worden sein.

5.Soweit jedoch von einzelnen Veranstaltern die Vorverkaufsgebühr bei Veranstaltungsausfall versichert ist, erstattet der HNA Kartenservice auch die Vorverkaufsgebühr.

6.Bei Veranstaltungsausfall in Folge eines Veranstalterkonkurses besteht seitens des HNA Kartenservice keine Kartenrücknahmeverpflichtung gegenüber dem Kunden, sofern HNA Kartenservice die getätigten Kartenverkäufe bereits mit dem im Konkurs befindlichen Veranstalter abgerechnet hat.

7.Eventuelle Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter können nicht gegen den HNA Kartenservice geltend gemacht werden. Alle veröffentlichten Veranstaltungsdaten in der HNA Kartenservice-Anzeige, wie Veranstaltung, mitwirkende Künstler, Datum, Ort, Veranstaltungsstätte und Beginn erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die auf der Eintrittskarte vermerkten Daten des Veranstalters.

Kassel im August 2003

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